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Wie funktioniert die Zollabwicklung?

Für den Versand von Bestellungen in Länder außerhalb der EU gelten verschiedene Anforderungen und Vorschriften der Zollbehörden. Für detaillierte Fragen solltest Du die Webseiten der jeweiligen Behörden konsultieren (z. B. das Bundesministerium für Finanzen Österreich oder den deutschen Zoll). Du bist selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.

Wir haben jedoch einige Hinweise und Informationen gesammelt, um Dir die Arbeit etwas zu erleichtern. Wenn Du im byrd-System eine Sendung hinzufügst, deren Empfänger außerhalb der EU sitzt, wird das Eingabefeld für jedes Produkt automatisch erweitert, damit wir die erforderlichen Zolldokumente erzeugen können. Für die Sendung werden folgende Informationen benötigt:

  • Produktbeschreibung und Menge

  • Warenwert/Preis pro Artikel in EUR (entspricht dem Verkaufspreis; z. B. 99,90)

  • Gewicht pro Artikel (in kg; z. B. 0,5)

  • Zolltarifnummer (Hilfe findest Du hier)

  • Ursprungsland

Weitere von den Zollbehörden benötigte Informationen

  • Rechnungsnummer

  • Art der Waren (Dokumente, Geschenk, Muster, Warenrücksendung, Sonstiges – wenn es sich um einen Verkauf handelt, bitte „Sonstiges“ wählen)

Bitte gib diese Daten wahrheitsgemäß und sorgfältig ein, da es sonst zu Problemen und Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen kann.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nur beim Export von Sendungen mit einem Wert von bis zu 1.000 EUR unterstützen können. Diese fallen unter das mündliche Ausfuhrverfahren und sind daher leichter abzuwickeln. Höhere Sendungswerte müssen separat bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Hier können wir leider keine Unterstützung bieten. Wir empfehlen, Bestellungen in mehrere Sendungen aufzuteilen, wenn der Wert diesen Betrag übersteigt.

Quelle:

Reguvis (in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt)

Enthält die EU-Datenbank der Taxation and Customs Union.

Enthält alle vom deutschen Zoll veröffentlichten Informationen: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

 

Wie funktioniert die Zollabfertigung bei der Einfuhr in die EU?

Grundsätzlich musst Du bei der Einfuhr aus einem Drittland in die EU Zölle zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom TARIC-Code (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) ab, der für Dein Produkt definiert ist. Die Waren dürfen erst nach erfolgter Zollabfertigung frei genutzt werden.

Bei der Einfuhr übernehmen üblicherweise Spediteure oder Dienstleister die Zollanmeldung. Die häufigste Form ist die direkte Vertretung. Dein Unternehmen ist für die Angaben verantwortlich, aber diese Art der Vertretung ist günstiger als die indirekte Vertretung. Die Verantwortung für die Inhalte der Anmeldung liegt bei Dir - deshalb müssen alle Angaben korrekt sein.

Eine indirekte Vertretung ist manchmal notwendig, insbesondere wenn Dein Unternehmen keine rechtliche Einheit in der EU hat. Diese Variante ist jedoch teurer und wird aufgrund des Risikos nur von wenigen Dienstleistern angeboten.

Für die Zollanmeldung benötigst Du folgende Informationen:

  • Zolltarifnummer

  • Warenbeschreibung: muss für den Zoll klar verständlich sein

  • Geschäftsart: Verkauf, Rücksendung usw.

  • Zollverfahren: reguläre Einfuhr oder aktive/passive Veredelung

  • Zollwert: ca. der Wert der Ware an der Grenze; die genaue Ermittlung hängt auch vom Incoterm ab

  • Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung (z. B. für Mustersendungen oder Garantiefälle)

Im „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ findest Du eine detaillierte Anleitung Feld für Feld (nur in deutscher Sprache).

Hier kann besonders gut abgewogen werden:
Wie viel würdest Du durch andere Zollverfahren sparen? Und rechtfertigt diese Ersparnis den organisatorischen Aufwand?

Nach der Zollabfertigung erhältst Du einen Steuerbescheid. Wenn Du vertreten wirst (z. B. durch eine Spedition), muss dieser Bescheid manchmal separat angefordert werden. Prüfe die Angaben im Steuerbescheid: Wurde alles so deklariert, wie Du es angegeben hast?
Fallen Dir Fehler auf, muss der Steuerbescheid korrigiert werden.

Warum ist eine „zufällig gewählte“ Zolltarifnummer ein Problem?

Falsche Angaben (nicht nur die Zolltarifnummer) können zu Folgendem führen:

  • Zu hohe gezahlte Zölle

  • Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten

  • Überhöhte Abgaben aufgrund falscher Zollwerte

  • Höhere Kosten durch falsch deklarierte Verfahren

  • Zu wenig gezahlte Einfuhrabgaben → Nachzahlungen für die letzten Jahre

Weitere Informationen findest Du auf der Website des deutschen Zolls.

 

Wie funktioniert die Zollabfertigung für den Export aus der EU?

Nicht jede Ausfuhr erfordert eine Zollanmeldung:
Sendungen innerhalb der EU, Nicht-EU-Waren, die lediglich durch die EU transportiert werden, und Waren, die aus der EU über ein Nicht-EU-Land wieder zurück in die EU gelangen (z. B. DE → CH → IT), sind ausgenommen.

Wenn dies auf Deine Sendung nicht zutrifft, kann die Anmeldung unter 1.000 EUR mündlich erfolgen, z. B. durch getbyrd direkt beim Ausgangszollamt.

Ab 1.000 EUR ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich — rechtzeitig vorab.
In Deutschland ist dies über die Internetzollanmeldung (IZA) oder über eine ATLAS-Schnittstelle (Software) möglich. Du kannst die Anmeldung selbst machen oder Dich vertreten lassen.

Sobald eine Zollanmeldung abgegeben wird, bist Du für die Daten verantwortlich — folgende Informationen werden benötigt:

  • Zolltarifnummer

  • Warenbeschreibung

  • Geschäftsart

  • Zollverfahren

  • Zollwert (Warenwert an der Grenze; abhängig vom Incoterm)

  • Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung

Auch hierzu gibt es ein detailliertes „Merkblatt…“ (nur auf Deutsch).

So funktioniert der Export von Sendungen über 1.000 EUR

Eröffnung des Ausfuhrverfahrens

  1. Ausfuhranmeldung beim Ausfuhrzollamt
    Die Anmeldung wird in der Regel automatisch angenommen. Du erhältst eine MRN, mit der Du den Status verfolgen kannst.

  2. Innerhalb max. 48 Stunden
    Die Waren werden beim Zoll vorgeführt und geprüft.

  3. Freigabe der Waren
    Das Ausfuhrzollamt stellt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus. Danach können die Waren versendet werden.

Beendigung des Ausfuhrverfahrens

  1. Zusammen mit dem ABD werden die Waren über das Ausgangszollamt (Grenze oder Flughafen) zum Empfänger transportiert.

  2. Das Ausgangszollamt bestätigt den Ausgang der Waren.

  3. Das Ausfuhrzollamt stellt anschließend den Ausgangsvermerk (AGV) aus. Dieser muss unbedingt aufbewahrt werden, da er für die Umsatzsteuer benötigt wird.

Wichtiger Hinweis:
Einige Geschäfte und Waren unterliegen der Exportkontrolle und dürfen nur eingeschränkt oder gar nicht ausgeführt werden. Informationen dazu findest Du beim BAFA.

Informationen zur EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number) ist Voraussetzung für jede Zollabfertigung in der EU. Um eine EORI zu erhalten, musst Du in der EU ansässig sein.

Die Beantragung ist kostenlos und kann einfach über das Bürger- und Geschäftskundenportal erfolgen.
Das dazu nötige Servicekonto kann im Zoll-Portal eingerichtet werden.
Alternativ kannst Du das Formular 0870 des deutschen Zolls nutzen.

Die EORI-Nummer — anders als die USt-ID — solltest Du nicht an alle weitergeben. Nur autorisierte Personen oder Dienstleister, die z. B. Zollanmeldungen für Dich durchführen, sollten sie kennen.

Kontakt für Fragen zur EORI (nicht für Anträge):

Für Unterstützung bei der Beantragung: info@grenzlotsen.de

 

Was passiert beim Zoll mit Sendungen über 1.000 EUR?

Bei einem Warenwert über 1.000 EUR solltest Du die Sendung nicht einfach verschicken, sondern vorher eine Zollanmeldung abgeben. Die Ausfuhr läuft wie folgt ab:

Eröffnung des Ausfuhrverfahrens

  • Ausfuhranmeldung beim Ausfuhrzollamt
    (automatische Annahme, MRN wird vergeben)

  • Innerhalb max. 48 Stunden
    Vorführung und Prüfung der Waren

  • Freigabe der Waren
    Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)

Beendigung des Ausfuhrverfahrens

  • Transport der Waren zusammen mit dem ABD über das Ausgangszollamt

  • Ausgangsbestätigung des Ausgangszollamts

  • Ausstellung des Ausgangsvermerks (AGV) – unbedingt aufbewahren!

Auch hier ist die Abgabe per Internetzollanmeldung (IZA) oder über eine ATLAS-Schnittstelle möglich. Du kannst die Anmeldung selbst vornehmen oder Spediteure bzw. Dienstleister damit beauftragen. Wichtig ist, dass Du ihnen alle erforderlichen Informationen bereitstellst:

  • Zolltarifnummer

  • Warenbeschreibung

  • Geschäftsart

  • Zollverfahren

  • Zollwert

  • Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung

Bitte achte auf korrekte Angaben. In der Regel meldet der Dienstleister die Ausfuhr in Deinem Namen und unter Deiner EORI-Nummer an — die Verantwortung liegt also bei Dir.