Wie Du Dich mit dem Thema Zoll in Deutschland zurechtfindest
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und sollte nicht als einzige Ressource für Zollfragen verwendet werden. byrd übernimmt keine Garantie und keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dies gilt auch für alle im Artikel erwähnten Links zu anderen URLs.
INCOTERMS
Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern bist Du als Kunde für die Einfuhr der Waren und die Zahlung von Zöllen verantwortlich, wofür die EORI-Nummer benötigt wird. Die EORI-Nummer ist eine Registrierungsnummer, unter der ein Unternehmen und dessen Stammdaten bei der Zollverwaltung erfasst sind. Sie wird bereits ab der ersten Ein- oder Ausfuhr benötigt. Sendungen mit Waren, die eine Exportlizenz erfordern, können nur mit einer EORI-Nummer abgefertigt werden (unter keinen Umständen kann byrd Waren annehmen, die nicht verzollt sind oder Verantwortung dafür übernehmen). Bitte stelle außerdem sicher, dass Du die Waren gemäß INCOTERM DDP (Delivered Duty Paid) versendest.
Wichtige Hinweise
Bei Importen gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Korrekte Daten sind besonders wichtig. Importe können im Fehlerfall nicht einfach storniert oder neu angemeldet werden – stattdessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden, der zeitaufwendig ist und zusätzlichen Aufwand verursacht. Eine korrekte Zolltarifnummer ist essenziell, da sie zur Berechnung der Einfuhrabgaben verwendet wird.
Erforderliche Dokumente mit allen relevanten Daten für die Einfuhr
Elektronische Anmeldung (Einfuhr- oder Zollanmeldung)
Wie bei Exporten müssen deutsche Warenhändler eine Anmeldung über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder IZA (Internet-Zollanmeldung Einfuhr) einreichen. Dieses digitale Dokument dient dazu, Importe besser zu erfassen und zu überwachen.
Eine Ausnahme gilt für Importe unter 1.000 € Warenwert und unter einer Tonne Gewicht – hier gilt ein vereinfachtes Verfahren. Aktuelle Details kannst Du direkt beim Zoll einholen.
Handelsrechnung (Commercial Invoice)
Sie entspricht im Wesentlichen einer normalen Rechnung, wird jedoch pro forma ausgestellt. Sie dient der besseren Erfassung von Steuerdaten. Dadurch kann z. B. die Umsatzsteuer entfallen. Zudem erleichtert sie die Kontrolle der Lieferung.
Zollwertanmeldung
Bei Waren aus einem Nicht-EU-Land mit einem Wert von über 20.000 € muss der Importeur eine Zollwertanmeldung für die Lieferung abgeben.
Ursprungszeugnisse und Ursprungserklärungen
Je nach Warentyp können Ursprungsnachweise erforderlich sein. Diese Dokumente können zu niedrigeren Steuern oder Zöllen führen oder sind je nach Exportland verpflichtend.
Genehmigungen und Kontrollnachweise
Bestimmte Warenarten erfordern zusätzliche Genehmigungen oder Kontrolleinträge, z. B. Endverbleibserklärungen für Handelsgüter wie Waffen, Rüstungsgüter, radioaktive Materialien oder bestimmte Hochleistungsmaschinen.
Einhaltung von EU-Normen
Importierte Waren müssen den EU-Standards entsprechen. Andernfalls dürfen sie nicht in den Verkehr gebracht werden, insbesondere wenn sie für Endverbraucher bestimmt sind. Die Einhaltung kann z. B. über das CE-Zeichen nachvollzogen werden. Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass diese Markierungen nicht manipuliert wurden und die Produkte die erforderlichen Standards tatsächlich erfüllen.
Meldung für Intrahandelsstatistik
Lieferungen aus anderen EU-Ländern müssen vom Importeur für die Intrastat-Meldung registriert werden, um Warenströme innerhalb der EU zu erfassen. Die Meldepflicht gilt jedoch erst ab einem bestimmten jährlichen Einfuhrwert.
Zölle und Steuern
Der Handel innerhalb der EU ist zollfrei. Bei Importen aus Drittländern gilt der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union). Das bedeutet, dass die Zolltarife in allen EU-Ländern gleich sind. Außerdem gelten bereits verzollte Waren, die innerhalb der EU weitertransportiert werden, als Warenlieferungen aus einem EU-Land.
Zollabfertigung ist daher nur für Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern notwendig. Dabei werden Waren, deren Wert, Menge oder Gewicht sowie erforderliche Dokumente intensiv geprüft. Je nach Warentyp fallen neben Zöllen weitere Steuern an. Alle Abgaben werden direkt bei der Einfuhr fällig und vom Zoll erhoben.
Zollgebühren
Der Importeur muss Gebühren für die Einfuhr zahlen. Diese richten sich nach Art, Menge und Wert der Waren. Aktuelle Sätze können über verschiedene Zoll-Tools wie TARIC eingesehen werden.
Versand innerhalb der EU
Grundsätzlich unterliegen Importe oder Exporte zu bzw. aus anderen EU-Mitgliedstaaten – sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen – keinen Einschränkungen. Es gibt jedoch besonders sensible Güter im Sinne der Exportkontrolle, z. B. Militärausrüstung oder bestimmte Dual-Use-Güter, deren Handel überwacht wird.
Wie lange dauert die Zollabfertigung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei vollständigen und korrekten Daten und wenn der Zoll keine Einwände hat, kann eine Einfuhr in 1–2 Stunden komplett abgeschlossen sein. Der Zoll prüft dabei:
-
Vorprüfung der Zollanmeldung auf Vollständigkeit
-
Prüfung der Angaben auf Richtigkeit
-
Kontrolle der angegebenen Mengen, Eigenschaften und Werte bei der Anlieferung
-
Erstellung des Zollbescheids und Freigabe