Versand von Batterien
Lithiumbatterien werden als Energiequelle für eine Vielzahl von Produkten verwendet. Sie lassen sich in zwei verschiedene Kategorien unterteilen: Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien.
Lithium-Metall-Batterien
• UN 3090: Lithium-Metall-Batterien werden einzeln versandt.
• UN 3091: Lithium-Metall-Batterien befinden sich in Geräten oder sind mit Geräten verpackt.
Lithium-Metall-Batterien sind in der Regel nicht wiederaufladbar und enthalten metallisches Lithium. Sie werden häufig zur Stromversorgung von Geräten wie Taschenrechnern, Hörgeräten, Herzschrittmachern und Armbanduhren verwendet (im Grunde genommen für alles, bei dem man nicht davon ausgeht, dass die Batterien oft aufgeladen oder ausgetauscht werden müssen).
Lithium-Ionen-Batterien
• UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien werden einzeln versandt.
• UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien befinden sich in Geräten oder sind mit Geräten verpackt.
Lithium-Ionen-Akkus sind die neuere Technologie. Sie enthalten kein metallisches Lithium, bieten jedoch die hohe Energiedichte von Lithium-Metall-Akkus und haben zudem den Vorteil, dass sie wiederaufladbar sind. Obwohl sie als stabiler und sicherer gelten als Lithium-Metall-Akkus, stellen sie dennoch ein erhebliches Risiko dar. Lithium-Ionen-Akkus sind weit verbreitet und kommen beispielsweise in Smartphones, Tablets und Laptops zum Einsatz.
Versand per Post-/Kurierdienst (SV 188-Regeln)
• Maximal 4 Zellen oder 2 Batterien pro Paket (wenn im Gerät).
• Maximal 5 kg Nettozellen oder -batterien pro Paket.
• Wattstundenrating darf 20 Wh pro Zelle und 100 Wh pro Batterie nicht überschreiten.
• Nur Zellen und Batterien verwenden, die den UN-Test 38.3 bestanden haben; defekte Zellen/Batterien sind verboten)
• Gegen Kurzschluss schützen (z. B. durch individuelle, nichtleitende Verpackung).
• Geräte mit Batterien in stabiler Außenverpackung sichern, Absender- und Rücksendeadresse müssen gut sichtbar sein
• Spezielles Batterieetikett (ADR-Label) auf dem Versandkarton anbringen.
Anmerkung: Dies sind allgemeine ADR-Leitlinien; überprüfe die spezifischen Vorgaben des jeweiligen Transportdienstleiste
SV 188-Anforderungen
• Lithium-Ionen-Zelle <20 Wh und Lithium-Ionen-Batterie <100 Wh.
• Lithium-Metall-Zelle <1 g und Lithium-Metall-Batterie <2 g.
• Der UN-Testbericht 38.3 ist erforderlich.
• Die Batterien müssen mindestens doppelt verpackt werden (Innen- und Außenverpackung). Die Innenverpackung ist in der Regel die Produktverpackung. Die Außenverpackung muss stabil sein und sollte einen Falltest aus 1,2 m Höhe problemlos bestehen. Idealerweise wird dies vom Hersteller bestätigt oder es ist eine typgeprüfte Gefahrgutverpackung mit einer X- oder Y-Zulassung erforderlich. Die Zulassung 1 ist in der Regel für Batterien mit mehr als 100 Wh erforderlich.
• Max. Bruttogewicht 30 kg pro Packstück; für Postsendungen 5 kg pro Packgut.
• Bei nur 2 Batterien oder 4 Zellen ist kein UN-Label erforderlich.
• Mehrere Versandstücke können auf einer Palette oder in einer Umverpackung verpackt werden. In diesem Fall muss der Begriff „Umverpackung/Overpack“ (mindestens 12 mm) angebracht werden, zusammen mit einer Kennzeichnung, die in gut lesbarer Form wiederholt werden muss. byrd muss zur Abstimmung informiert werden.
Labeling auf jeder Box: 
UN-Testbericht 38.3
UN-Prüfbericht 38.3
Da weiterhin Batterien und Akkus aus unsicheren Quellen in Umlauf gebracht werden, wurde das Gefahrgutgesetz Anfang 2020 (01.01.2020) geändert. Daher sind Hersteller und Vertreiber von Li-Ionen-Batterien und wiederaufladbaren Batterien seit dem 01.01.2020 verpflichtet, jeder Person in der Lieferkette eine detaillierte Prüfzusammenfassung der UN-38.3-Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Der UN-Prüfbericht muss Folgendes enthalten:
A: Angaben zum Hersteller
Name des Herstellers der Zelle/Batterie/des Produkts
Adresse, Tel., E-Mail, Website des Herstellers
Titel des Unterzeichners
Unterschrift des Unterzeichners
B: Angaben zum Prüflabor
Name des Prüflabors
Adresse, Tel., E-Mail, Website des Prüflabors
Titel des Unterzeichners
Unterschrift des Unterzeichners
C: Prüfbericht
Datum des Prüfberichts
ID des Prüfberichts
Alle Prüfpunkte sind enthalten (T1–T8)
38.3 ist im Prüfbericht erwähnt
D: Beschreibung der Batterie
Batterietyp
Abmessungen
Physikalische Beschreibung (z. B. Batterie für Smartphones)
Modellnummer / Typ